Im Hotel Cesarskie Ogrody*** ist das Wohlbefinden der Minderjährigen, also unserer jüngsten Gäste, eine unserer Prioritäten.
Zum Schutz ihrer Sicherheit haben wir Standards zum Schutz Minderjähriger eingeführt, die wir gemäß dem Gesetz vom 13. Mai 2016 zur Bekämpfung der Gefahr durch sexuelle Kriminalität und zum Schutz Minderjähriger sowie den Richtlinien der Vereinten Nationen umsetzen. Ab dem 15.08.2024 auferlegt uns dieses Gesetz zusätzliche Verpflichtungen, über die wir Sie vor Ihrer Anreise informieren möchten.
Welche Bedeutung hat diese Information für Sie?
Wenn Sie mit Kindern reisen, müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie während des Check-in-Prozesses aufgefordert werden, einen Ausweis des Kindes (Personalausweis, Reisepass, ggf. Schülerausweis) vorzulegen. Unabhängig von dieser Anforderung empfehlen wir, diese Dokumente mitzunehmen – ein Personalausweis oder Reisepass bei einer Reise zu unseren westlichen Nachbarn hilft unangenehme Folgen bei Kontrollen durch die deutschen Ordnungskräfte zu vermeiden.
Reisen Sie mit Minderjährigen, die nicht Ihre eigenen Kinder sind (z.B. Enkelkinder, Kinder von Freunden), empfehlen wir, Dokumente mit der Zustimmung der Eltern mitzubringen, die bestätigen, dass die minderjährige Person in Ihrer Obhut bleiben darf. Ein Muster der Vollmacht finden Sie unter folgendem Link.
Während des Aufenthalts sehen wir auch von Zimmerservice und technischen Arbeiten ab, wenn sich ein Kind allein im Zimmer ohne Begleitung eines Erwachsenen befindet.